Instandhaltungspflicht 🏢 WEG | Eigentumswohnung | Gemeinschaftseigentum
Shownotes
Die Instandhaltungspflicht bezeichnet die in § 14 des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) festgelegte Pflicht eines jeden Wohnungseigentümers für die Instandhaltung seines Sondereigentums zu sorgen. ➡️ https://www.immobilien-erfahrung.de/instandhaltungspflicht-weg-wiki-definition-pflicht-wohnungseigentuemergemeinschaft/
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